Internationale Rentenbiografien sicher klären
Wir verbinden deutsche Rentenregeln mit ausländischen Nachweisen – strukturiert, verständlich und ohne Zeitverlust.
Was wir in internationalen Fällen leisten
- Koordination mit Verbindungsstellen in EU/EFTA, UK, CH sowie ausgewählten Drittstaaten
- Nachweise: Arbeits- und Sozialversicherungsbescheinigungen, Ausbildungszeiten, Wehr-/Zivildienst
- Fehlerkorrektur: Unstimmigkeiten in Versicherungsverläufen beheben
- Übersetzungen und Apostille-Steuerung, nur wo erforderlich
Länderfokus
Häufige Länder in unserer Praxis: Polen, Ukraine, Russland, Kasachstan, Rumänien, Bulgarien, ehemalige Jugoslawien-Staaten, EU/EFTA und Schweiz.
- Polen/Rumänien/Bulgarien: Archivnachweise und Beschäftigungsbestätigungen
- Ukraine/Kasachstan/Russland: Übersetzungen plus teils Legalisation
- EU/EFTA/CH/UK: Strukturierte Formulare, klare Schnittstellen
Beispielfälle aus der Praxis
Fall 1: Anerkennung polnischer Ausbildungszeit
Ausgangslage: Fehlende Anrechnung einer 2-jährigen Fachschulausbildung in Polen. Ergebnis: Anerkennung nach Nachweisführung, +0,3 Entgeltpunkte.
Fall 2: Schweizer Zeiten lückenhaft
Ausgangslage: Unvollständige AHV-Meldungen. Vorgehen: Nachforderung via Verbindungsstelle, Ergänzung im DRV-Verlauf. Ergebnis: Vollständiger Versicherungsverlauf.
Fall 3: Übersetzung & Apostille
Ausgangslage: Russische Arbeitsbücher. Vorgehen: Beeidigte Übersetzung, Apostille geprüft. Ergebnis: Anerkennung ohne Nachforderung.
Nachweise & Dokumente
- Checkliste: Arbeitsverträge, Lohnzettel, Sozialversicherungsnachweise, Studienbescheinigungen
- Übersetzungsanforderungen: Nur beeidigt, wenn rechtlich nötig – wir empfehlen effizient
- Apostille/Legalisation: Wir prüfen zuständige Stellen und Wege
- Datenvalidierung: Plausibilitätscheck und Abgleich mit Meldedaten
Ablauf bei Auslandszeiten
- Kurzanalyse Ihrer Angaben
- Dokumentenliste und Priorisierung
- Kontakt zu Auslandsstellen
- Einreichung & Nachsteuerung
- Ergebnisbericht und nächste Schritte
Risiken & Absicherung: Lange Behördenlaufzeiten, fehlende Archive. Wir planen Alternativnachweise und dokumentieren vollständig.
FAQ zu internationalen Fällen
Wer trägt die Übersetzungskosten?
In der Regel die Antragstellenden. Wir vermeiden unnötige Übersetzungen.
Was, wenn Unterlagen fehlen?
Wir nutzen Sekundärnachweise (Lohnzettel, Zeugnisse, Versicherungsnummern) und beantragen behördliche Bestätigungen.
Jetzt Fall prüfen lassen
Tel: +49 30 2179 3450 · E-Mail: [email protected]
Hinweis: Senden Sie zunächst nur Kopien, keine Originale.